• Entfall der täglichen Sichtkontrollen
  • Erhöhung der Betriebssicherheit der Anlage
  • Personalkosten- Reduktion

 

Gemäß der VdS-Richtlinien müssen bei Sprinkleranlagen täglich Sichtkontrollen durchgeführt werden.

Bei überwachten Anlagen, deren Betriebsbereitschaft gemäß VdS 2092 bzw. CEA 4001 (Abschnitt 12 bzw. 19) selbsttätig überwacht ist, kann die tägliche Kontrolle entfallen. Es ist nur noch eine wöchentliche Kontrolle durchzuführen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die fachgerechte Ausführung einer nachträglichen Installation der Überwachungen. Sollte dies nicht Ihrem Wunsch entsprechen, so bieten wir Ihnen auch gerne den Betrieb der Anlage, bestehend aus täglichen, wöchentlichen, monatlichen, vierteljährlichen einschl. halbjährlichen und jährlichen Wartungen an.

Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.